Aktualisiert: 10. März 2026 Lesezeit: ca. 10 Minuten

Checkliste Todesfall: Was tun wenn jemand stirbt?

Wenn ein Angehöriger stirbt, bricht für die Hinterbliebenen eine Welt zusammen. Gleichzeitig müssen in den ersten Stunden und Tagen zahlreiche Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Diese Checkliste für den Todesfall gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte — von der ersten Stunde bis zur Nachlassregelung. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und arbeiten Sie die Punkte nach und nach ab.

Sofort nach dem Tod: Die ersten Stunden

Die unmittelbaren Schritte nach einem Todesfall sind klar geregelt. Auch wenn Sie unter Schock stehen, gibt Ihnen dieser Ablauf Orientierung.

Arzt verständigen. Rufen Sie als Erstes einen Arzt. Bei einem Todesfall zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus — dieses Dokument benötigen Sie für alle weiteren Schritte.

Engste Angehörige informieren. Benachrichtigen Sie die nächsten Familienangehörigen. Nehmen Sie sich einen Moment — diese Gespräche müssen nicht sofort geführt werden, aber es ist wichtig, dass die engste Familie zeitnah Bescheid weiß.

Bestattungsinstitut beauftragen. Spätestens innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Der Bestatter übernimmt die Überführung des Verstorbenen und kümmert sich um die meisten organisatorischen Schritte. Mehr dazu in unserem Ratgeber Erste Schritte im Todesfall.

In den ersten drei Tagen

Wichtige Dokumente zusammenstellen. Suchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls verheiratet), Sterbeurkunde (wird vom Standesamt ausgestellt), Versicherungsunterlagen, Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden), Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden).

Sterbeurkunde beantragen. Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt. In der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut diesen Schritt. Bestellen Sie mindestens fünf Ausfertigungen — Sie benötigen sie für Versicherungen, Banken, Vermieter und weitere Stellen.

Versicherungen benachrichtigen. Informieren Sie umgehend die Lebensversicherung, Unfallversicherung und — falls vorhanden — die Sterbegeldversicherung. Viele Versicherungen haben Meldefristen von 24 bis 72 Stunden. Wer vorgesorgt hat mit einer Sterbegeldversicherung, entlastet die Familie hier enorm: Die Versicherungssumme deckt die Bestattungskosten, und der Bestatter kann direkt mit der Versicherung abrechnen.

In der ersten Woche

Bestattung planen. Gemeinsam mit dem Bestatter legen Sie die Bestattungsart fest. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und die jeweiligen Bestattungskosten. Nutzen Sie unseren Kostenrechner, um einen ersten Überblick zu bekommen.

Trauerfeier organisieren. Bestimmen Sie Ort, Zeitpunkt und Ablauf der Trauerfeier. Wer soll die Trauerrede halten? Welche Musik soll gespielt werden? Welche Trauerblumen und welcher Blumenschmuck sind gewünscht?

Traueranzeige aufgeben. Erstellen Sie eine Traueranzeige für die lokale Zeitung und ggf. für Online-Portale. Informieren Sie Freunde, Bekannte und Kollegen. Passende Trauerkarten können Sie online individuell gestalten und drucken lassen.

Arbeitgeber informieren. Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen sowie Ihren eigenen. In Deutschland haben Angehörige Anspruch auf Sonderurlaub bei Tod eines nahen Familienmitglieds — in der Regel zwei Arbeitstage, tarifvertraglich oft mehr.

In den ersten vier Wochen

Verträge und Abonnements kündigen. Mietvertrag, Handyvertrag, Zeitschriften-Abos, Fitnessstudio, Streaming-Dienste, Vereinsmitgliedschaften — erstellen Sie eine Liste aller laufenden Verträge und kündigen Sie diese mit Vorlage der Sterbeurkunde. Viele Verträge haben bei Todesfall ein Sonderkündigungsrecht.

Banken und Konten. Informieren Sie die Bank des Verstorbenen. Für den Zugang zum Konto benötigen Sie entweder eine Konto-Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, oder einen Erbschein. Daueraufträge und Lastschriften sollten geprüft werden.

Nachlassgericht und Erbschein. Wenn kein notarielles Testament vorliegt, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Dieser weist Sie als rechtmäßige Erben aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Erbrecht-Beratung.

Rentenversicherung informieren. Melden Sie den Todesfall bei der Deutschen Rentenversicherung. Der überlebende Ehepartner hat unter Umständen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt.

Langfristig: In den ersten drei Monaten

Grabpflege organisieren. Nach der Beisetzung muss die Grabstelle gepflegt werden. Klären Sie, ob die Pflege selbst übernommen oder an eine Gärtnerei übergeben wird.

Steuern und Erbschaftsteuer. Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls muss das Erbe dem Finanzamt gemeldet werden. Je nach Verwandtschaftsgrad und Erbsumme fällt Erbschaftsteuer an. Lassen Sie sich bei größeren Nachlässen unbedingt anwaltlich beraten.

Danksagungen versenden. Nach der Trauerfeier ist es üblich, den Trauergästen und Helfern eine Danksagung zu senden. Auch hierfür gibt es individuell gestaltbare Karten.

Vorsorgen: Ihren Angehörigen diese Last ersparen

Diese Checkliste zeigt, wie viel auf Hinterbliebene zukommt. Sie können Ihren Angehörigen einen großen Teil dieser Last abnehmen, indem Sie rechtzeitig vorsorgen. Drei Dinge sind dabei besonders wichtig:

Erstens eine Sterbegeldversicherung, die die Bestattungskosten abdeckt. Zweitens ein klar formuliertes Testament, das Erbstreitigkeiten vermeidet. Und drittens eine Bestattungsverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für die Bestattung festhalten — mehr dazu in unserem Ratgeber zur Bestattungsverfügung.

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