Bestattungsvorsorge: Alles regeln, solange man kann

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod. Doch wer vorsorgt, nimmt seinen Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit eine enorme Last ab — emotional und finanziell. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie achten sollten.

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Redaktion Die Letzte Ehre
Unabhängige Bestattungsexperten
Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die drei Säulen der Bestattungsvorsorge

1. Bestattungsverfügung

Was: Schriftliche Festlegung Ihrer Wünsche (Bestattungsart, Ablauf, Musik, Grabgestaltung).

Kosten: Kostenlos (formlos möglich)

Vorteil: Ihre Angehörigen wissen genau, was Sie sich gewünscht haben.

Nachteil: Regelt nicht die Finanzierung.

2. Vorsorgevertrag

Was: Vertrag mit einem Bestatter, der alle Leistungen und Kosten zu Lebzeiten festlegt. Geld wird treuhänderisch verwahrt.

Kosten: 3.000–10.000 € (je nach Umfang)

Vorteil: Alles geregelt, Preis fixiert, Schonvermögen.

Nachteil: Bindung an einen Bestatter.

3. Sterbegeldversicherung

Was: Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt.

Kosten: 10–50 €/Monat (je nach Alter und Summe)

Vorteil: Flexible Verwendung, kein Bestatter vorbestimmt.

Nachteil: Wartezeiten, ggf. Gesundheitsprüfung.

Vorsorgevertrag im Detail

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist die umfassendste Form der Vorsorge. Sie schliessen ihn direkt mit einem Bestattungsunternehmen ab und regeln darin:

Wichtig: Treuhandverwahrung

Achten Sie darauf, dass das Geld treuhänderisch bei einer unabhängigen Treuhandstelle verwahrt wird (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG). So ist es geschützt, falls der Bestatter insolvent wird — und gilt als Schonvermögen beim Sozialamt.

Vorsorgevertrag: Vorteile

Worauf Sie achten sollten

Sterbegeldversicherung im Detail

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe (meist 3.000–15.000 €) auszahlt. Im Gegensatz zum Vorsorgevertrag ist das Geld nicht zweckgebunden — die Hinterbliebenen können frei darüber verfügen.

Kriterium Vorsorgevertrag Sterbegeldversicherung
ZweckbindungJa (Bestattung)Nein (frei verfügbar)
SchonvermögenJa (Treuhand)Unter Umständen
GesundheitsprüfungNeinTeilweise
WartezeitKeineOft 6–36 Monate
PreissicherheitJa (Festpreis)Nein (Inflation)
FlexibilitätEingeschränktHoch (frei wählbar)
Empfohlen fürDetailplanerFlexible Absicherung

Bestattungsverfügung: Der erste Schritt

Eine Bestattungsverfügung ist der einfachste und kostenloseste Einstieg in die Vorsorge. Sie können sie formlos handschriftlich verfassen. Notieren Sie:

Tipp: Aufbewahrung

Bewahren Sie die Bestattungsverfügung nicht im Bankschliessfach auf (darauf haben Angehörige nach dem Tod möglicherweise keinen sofortigen Zugriff). Besser: Bei einer Vertrauensperson, beim Bestatter (falls Vorsorgevertrag) oder beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Unser Rat

Unsere Empfehlung für die meisten Menschen: Beginnen Sie mit einer Bestattungsverfügung (kostenlos, sofort machbar) und erwägen Sie einen Vorsorgevertrag mit Treuhandverwahrung, wenn Sie die Finanzierung sichern und Ihre Angehörigen maximal entlasten möchten.

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Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen, in der Art, Umfang und Kosten der eigenen Bestattung zu Lebzeiten festgelegt werden. Das Geld wird treuhänderisch verwahrt und ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.

Was kostet eine Bestattungsvorsorge?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag kostet je nach gewählter Bestattungsart zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Sterbegeldversicherungen beginnen bei etwa 10-50 Euro monatlich. Eine Bestattungsverfügung ist kostenlos.

Ist das Geld im Vorsorgevertrag vor dem Sozialamt geschützt?

Ja, ein treuhänderisch verwalteter Bestattungsvorsorgevertrag gilt als zweckgebundenes Schonvermögen und ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Dies wurde durch die Rechtsprechung mehrfach bestätigt. Wichtig: Das Geld muss bei einer unabhängigen Treuhandstelle verwahrt werden, nicht beim Bestatter direkt.

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